Rechtsanwältin Andrea Obergöker

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37124 Rosdorf
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Fax.: 0551 - 65 24 4
Mail: rechtsanwaeltin@obergoeker.de

VERGÜTUNG

 

Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) der Kanzlei für ihre Berufstätigkeit nach § 49b BRAO bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), soweit nicht durch individuell vereinbarte Honorarvereinbarung (§ 4 RVG) eine andere Vergütung vereinbart wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Höhe der gesetzlichen Vergütung nach dem Streitwert bemisst.
Meine Allgemeinen Auftragsbedingungen finden Sie hier:

 

Allgemeinen Auftragsbedingungen   Allgemeinen Auftragsbedingungen
(download ca. 45KB)

 

 

Wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, das Anwaltshonorar aufzubringen, ist es möglich bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung zu beantragen.

Den erforderlichen Antrag erhalten Sie hier:


  Formular:
Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe (download ca. 638KB)

 

Bitte bringen Sie den Berechtigungsschein zum vereinbarten Beratungstermin mit.

 

Auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen kann eine Beihilfe als Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Über die Einzelheiten hierzu berate ich Sie gern im Rahmen eines Mandatsverhältnisses.